Die für die Montage des CTV (Straßenfahrgestell) vorgesehen Maschinen sind ausgestattet
mit: "Konformitätserklärung für Fahrzeuge des zugelassen Typs", damit
die ordnungsgemäße Eintragung auf nationalem Boden ermöglicht wird.
Das Straßenfahrgestell ist für den Transport
auf öffentlichen Straßen zugelassen, vorbehaltlich des Erhalts der
erforderlichen Genehmigungen durch die zuständigen Stellen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
ist 80 km/h und die an der Einsatzstelle im Bezug auf den Straßenverkehr
geltenden Rechtsvorschriften sind auf jeden Fall einzuhalten.